Früher an später denken
Ein strahlendes Lächeln ihres Kindes mit schönen Zähnen ist das Ziel aller verantwortungsvollen Eltern. Deshalb sollten Zahn- und Kieferfehlstellungen gar nicht erst entstehen bzw. so früh wie möglich entdeckt, behandelt und korrigiert werden.
Sinn der kieferorthopädischen Prophylaxe
Hintergrund einer frühzeitigen Erkennung von Anomalien des Kausystems ist, dass bei Kindern und Jugendlichen das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist. Diese Entwicklung kann somit gezielt gesteuert und effektiv für die Korrektur zahlreicher Fehlstellungen genutzt werden. Eine unsichtbare Zahnspange für Kinder sorgt dann beispielsweise folglich später für das uneingeschränkte, strahlende Lachen. Eine kieferorthopädische Behandlung in der Phase des Übergangs vom Milchgebiss zum bleibenden Gebiss ist vor diesem Hintergrund oft besonders effektiv. Die Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche lässt sich grundsätzlich in zwei Phasen unterteilen.
Kieferorthopädische Frühbehandlung
Die Gebissentwicklung sollte möglichst bereits im Kindergartenalter (vier bis fünf Jahre) zum ersten Mal kieferorthopädisch untersucht werden. Im Regelfall beginnt die Frühbehandlung im frühen Schulalter (sechs bis sieben Jahre) in der Phase des Zahnwechsels, wenn die ersten bleibenden Zähne erscheinen. Fehlentwicklungen sind jetzt häufig bereits ersichtlich und können durch eine frühe Therapie mit Prophylaxe-Geräten (z.B. Lückenhalter oder Mundvorhofplatte) meist aufgehalten bzw. abgemildert werden. Sinnvoll ist eine Frühbehandlung immer dann, wenn angeborene und stark ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren sind.
Kieferorthopädische Hauptbehandlung
Die reguläre kieferorthopädische Therapie beginnt in der Regel zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr. In diesem Alter sind alle bleibenden Zähne bereits durchgebrochen, der Gesichtsschädel der Kinder wächst besonders intensiv. Infolgedessen kann die individuelle Therapie des Kindes dem pubertären Kieferwachstum optimal angepasst werden. In dieser Phase nehmen Klammern, feste/herausnehmbare oder unsichtbare Zahnspangen (aus ästhetischen Gründen) Einfluss auf das Wachstum des Kausystems und sollen Zähne in die richtige Position bringen. Optional können Non-Compliance-Geräte, sogenannte funktionskieferorthopädische Geräte (FKO), spezielle Kunststoff- und Drahtelemente, zum Einsatz kommen. Diese werden zusätzlich zu einer festen Zahnspange eingesetzt, sind fest im Mund verankert und wirken unabhängig von der Mitarbeit des Kindes (Non-Compliance).
Einbindung in Netzwerk von Spezialisten
Ihre Kieferorthopäden bieten den jungen Patienten und ihren Eltern neben der individuellen Betreuung und Beratung auch einen erfahrenen und vernetzten „Blick über den Tellerrand hinaus“. Sie halten Rücksprache mit dem Hauszahnarzt, falls Zahnersatz erforderlich sein sollte. Sie überweisen ihr Kind an einen erfahrenen Logopäden zur Behandlung von Sprachfehlern und Muskelfehlfunktionen, die wechselseitig mit Zahn- und Kieferfehlstellungen in Zusammenhang stehen. Bei einer diagnostizierten Kiefergelenkstörung behandeln Ihr Kieferorthopäde die Fehlstellung in Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten, Orthopäden oder auch ganzheitlich mit Osteopathen.