168 Millionen Euro stehen noch bereit: Kultusministerium verlängert Antragsfrist für den DigitalPakt Schule – Danach gilt das beschleunigte „Windhundverfahren“!
Der Abfluss der noch im Förderprogramm DigitalPakt Schule befindlichen Gelder soll beschleunigt werden. Hierfür wird das Antragsverfahren ab dem 01.07.2023 geändert, wie Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg heute mitgeteilt hat. Ab diesem Datum verfällt das für jeden Schulträger festgelegte Budget und es wird auf das „Windhundverfahren“ umgestellt. Damit alle Schulträger noch die Chance haben, ihre Mittel abzuschöpfen, wird vor der Umstellung auf das Windhundverfahren die Antragsfrist für den DigitalPakt Schule nach dem bisherigen Verfahren bis zum 30.06.2023 verlängert. Damit können Schulträger zunächst über Mitte Mai hinaus Anträge auf die ihnen ursprünglich zugesicherten Fördersummen stellen. Nach der bisherigen Regelung konnten Schulträger noch bis zum 16.05.2023 Förderanträge bei der entsprechenden Bewilligungsbehörde stellen.
Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg erklärt: „Alle Schulträger sollen die Möglichkeit haben, Anträge auf Restmittel stellen zu können. Viele Schulträger arbeiten derzeit an entsprechenden Anträgen. Mit der Nachfolgeregelung geben wir den Schulen und Kommunen finanzielle Planungssicherheit für ihre anstehenden IT-Maßnahmen. Darüber hinaus werden wir ihnen beratend zur Seite stehen, zum Beispiel bei der Ausstattung mit digitalen Arbeitsgeräten oder anderen innovativen Technologien.“
Beim „Windhundverfahren“ gilt bei der Berücksichtigung von Anträgen das Datum des Eingangs und die Begrenzung des Budgets für einzelne Schulträger entfällt. Demnach können alle Schulträger – auch diejenigen, die ihr Budget bereits ausgeschöpft haben – Anträge stellen, solange noch Restmittel vorhanden sind. Die Förderanträge auf die Restmittel sind so rechtzeitig zu stellen, dass sie bis zum 15.05.2024 bewilligt werden können. Im „Windhundverfahren“ werden nur Anträge berücksichtigt, die ab dem 01.07.2023 eingehen.
„Es sind noch fast 40 Prozent der Digitalpakt-Gelder im Topf und ich möchte nicht, dass auch nur ein Cent verfällt. Daher ändern wir im Sommer nach Rücksprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden das Verfahren. Alle Gelder sollen in den Schulen ankommen, daher ist dieser Schritt notwendig“, erläutert Niedersachsens Kultusministerin.
Für Niedersachsen stehen den Schulen insgesamt rund 465 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung. Davon wurden den Schulträgern nach aktuellem Stand rund 297 Millionen Euro bewilligt. Dies entspricht einer Quote von rund 64%. Zirka 168 Millionen Euro Fördermittel sind noch verfügbar.
Pressemeldung von Nds. Kultusministerium