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Startseite » Neuigkeiten » Regelungen für Kitas und Schulen nach den Osterferien

Regelungen für Kitas und Schulen nach den Osterferien

von Ganztagsschule Niedersachsen Team
30. November 2022
in Neuigkeiten
Lesezeit: 6 mins
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Regelungen für Kitas und Schulen nach den Osterferien

Regelungen für Kitas und Schulen nach den Osterferien

Auch nach den Osterferien werden die gültigen Regelungen für Öffnungs- und Schließungsszenarien von Kitas und Schulen fortgeschrieben. Neu hinzu kommt die Testpflicht im Schulbereich mittels Laien-Selbsttests zu Hause. Zudem werden die Testmöglichkeiten für das Personal im Bereich der frühkindlichen Bildung von einem Test auf zwei Selbsttests erweitert werden.

 

I. Öffnungs- und Schließungsszenarien nach Inzidenzlage:

Wie bisher gelten folgende Regelungen:

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  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Landkreis/kreisfreie Stadt/Region Hannover) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf und ist die Unterschreitung nach Einschätzung der örtlichen Behörden von Dauer, sollen alle Schulen Wechselunterricht nach Szenario B anbieten, die Kindertageseinrichtungen werden im eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) betrieben.
  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Landkreis/kreisfreie Stadt/Region Hannover) mindestens drei Tage durchgängig über 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf und ist diese Überschreitung nach Einschätzung der örtlichen Behörden von Dauer, können diese Öffnungen nicht stattfinden bzw. müssen zurückgenommen werden. Dann können ausschließlich der Primarbereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen im Wechselunterricht („Szenario B“) bleiben. Die Kitas können dann eine Notbetreuung im Umfang von bis zu rd. 50 Prozent der Normalauslastung anbieten.
  • Unabhängig von der Inzidenz können Angebote der Kindertagespflege stattfinden, da hier regelhaft sehr kleine Gruppen gebildet werden, die Großtagespflege wird weiterhin an den Regelungen für Kindertageseinrichtungen entsprechend ausgerichtet.
  • Diese Änderungen in den Bereichen Schule und Kita werden von den zuständigen Behörden vor Ort in Form einer Allgemeinverfügung kommuniziert und umgesetzt. Es bleibt bei entsprechend schlechter Inzidenzlage den Kommunen vorbehalten, schärfere Maßnahmen als die in der Verordnung festgelegten auszusprechen. Kita- und Schulschließungen sollen hierbei aber erst als letzte Instrumente eingesetzt werden, zuvor sind andere Schritte einzuleiten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Der Schulbesuch für die Teilnahme an Abschluss- oder Abiturprüfungen darf allerdings nicht untersagt werden.

Zeugnisferien Niedersachsen 2024, 2025, 2026, 2027, 2028, 2029

II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen. Die Testungen sollten über die Woche verteilt stattfinden, z.B. montags und mittwochs oder dienstags und donnerstags. Die Schulen legen eigenverantwortlich die jeweiligen Testtage fest, es können auch unterschiedliche Testtage innerhalb einer Schule angesetzt werden. Die Testpflicht gilt auch für Prüflinge.
  • Nur bei einem negativen Testergebnis ist die Teilnahme am Präsenzbetrieb und an Abschluss- und Abiturprüfungen möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, das negative Testergebnis muss im Zweifel vorgelegt werden. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden. Für diese Nachholtests schaffen die Schulen den organisatorischen Rahmen. Die Schülerinnen und Schüler, die keine Selbsttestung vornehmen bzw. kein negatives Ergebnis vorweisen können, müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden. Auch dann muss ein PCR-Test durchgeführt werden.
  • Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Am kommenden Montag, dem 12.04.2021, können die Schulen einen reinen „Abholtag“ durchführen. Zudem ist möglich, dass der erste Test in der Schule gemacht und der zweite dann mit nach Hause genommen wird.
  • Pro Schulwoche werden bis zu 3,2 Millionen Testkits an die Schulen in unterschiedlichen Margen ausgeliefert. Der Zustellungsvorgang für die erste Schulwoche nach den Osterferien (15. Kalenderwoche: 12.04.2021-16.04.2021) läuft derzeit im Hinblick auf die erste Testung, im Verlaufe der KW 15 erwarten die Schulen weitere Lieferungen für die zweite Testung und die Folgewochen. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).
Siehe auch  Kultusminister Tonne beim Schulleitungsverband: Lockerung bei Corona Maßnahmen, Kampf gegen Antisemitismus und Stärkung der innerschulischen Demokratie

 

III. Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht aufgehoben:

In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

 

Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:

  • „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20-5-20
  • Handhygiene, Husten- und Niesregeln
  • Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
  • Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.

 

Notbetreuung in der Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.
Siehe auch  Niedersachsen gibt mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 Startschuss für mehr Bildungsgerechtigkeit. Sozialindex, Startchancenprogramm und neue Lernzeit an Grundschulen legen los. Anstieg der Schülerzahlen erfordert deutlich mehr Personal.

 

IV. Anteilige Finanzierung von Selbsttests für Kita-Beschäftigte:

Ab Montag, dem 12.04.2021, sollen auch die Testangebote für Beschäftigte im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung erweitert werden: Zwei Laien-Selbsttests pro Woche sollen hälftig von den Kita-Trägern und dem Land für das Personal in Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflegepersonen übernommen werden. Ein entsprechender Vorschlag für eine Förderrichtlinie ist zwischen den Träger-Verbänden und dem Land in der Abstimmung. Rückwirkender Förderzeitpunkt soll Montag, 12.04.2021, sein. Das Ende des Förderzeitraums ist vorerst auf den 31.07.2021 festgelegt.

Kultusminister Tonne kommentiert die niedersächsischen Regelungen wie folgt:

„Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen in unserem gemeinsamen Geschäftsbereich für die intensive Arbeit auch in der Osterzeit. Uns allen liegt am Herzen, Bildung und Betreuung immer entsprechend der Pandemielage sicher zu halten, damit die Kinder und Jugendlichen zur Kita, in die Kindertagespflege oder in die Schule gehen können, und zugleich das Infektionsrisiko gering zu halten. Mein Dank gilt auch dem Gesundheits- sowie dem Innen- und dem Finanzministerium, mit denen wir eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um unserem Anspruch, den Kindern und Familien auch in der Pandemie Angebote machen zu können, gerecht zu werden.

Dabei sind wir mit den Testungen wieder einen erheblichen Schritt weitergekommen. Das ist eine sehr zielführende Ergänzung unserer Sicherheitsmaßnahmen. Die bisher wirksamen Konzepte werden dadurch nicht entfallen. Die Tests kommen noch hinzu, ohne etwas zu ersetzen. Es gibt damit ein Mehr an Sicherheit.

Hier wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass ausreichend Testkits bestellt werden, ankommende Testkits umgehend an die Schulen verteilt werden und auch schnellstmöglich zugestellt werden. Entsprechende Umschlagskapazitäten wurden und werden ausgebaut. Ich gehe davon aus, dass sich dieses neue Verfahren in den nächsten Wochen einspielen wird, bitte aber auch um Verständnis, dass die Bestellung, Lieferung und Versendung von über 2 Mio. Testkits wöchentlich für alle Beteiligten eine große Herausforderung darstellt. Genauso wie bei der Lieferung von Masken und Impfstoffen sind wir auch bei den Testkits auf regelmäßige und ausreichende Lieferung der bestellten Mengen angewiesen.

Siehe auch  Kultusministerin Hamburg würdigt das Engagement von Schulen in Niedersachsen für Europa

Die Kombination aus inzidenzbasierten Öffnungen, Testen und hohen Hygienestandards erscheint in der aktuellen Lage sehr angemessen. Daher ist Stand heute kein weiterer Änderungsbedarf erkennbar. Ich werbe dafür, diesen Weg vorerst weiter zu beschreiten und damit auf Verlässlichkeit zu setzen.

Der Unwägbarkeiten des Infektionsgeschehens bin ich mir dabei sehr bewusst. Wenn zusätzliche gesamtgesellschaftliche Maßnahmen als notwendig erachtet werden, um das Infektionsgeschehen insgesamt weiter einzudämmen, sollte allerdings nicht zuerst an mehr Einschränkungen bei Kitas und Schulen gedacht werden. Die Kinder und Jugendlichen leisten bereits während der gesamten Pandemie, zuletzt seit der Vorweihnachtszeit, einen erheblichen Beitrag zur Kontaktreduzierung. Deren „Homeoffice-Quote“ dürfte weitaus höher als diejenige der Erwachsenen sein. Daher müssen nunmehr auch andere Bereiche in den Fokus rücken.“

 

Tags: CoronaFerienHannoverRegelnSchule
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