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Startseite » Ratgeber » Alles was du über die Hochschulzugangsberechtigung wissen musst

Alles was du über die Hochschulzugangsberechtigung wissen musst

von Ganztagsschule Niedersachsen Team
4. August 2022
in Ratgeber
Lesezeit: 7 mins
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Alles was du über die Hochschulzugangsberechtigung wissen musst

Alles was du über die Hochschulzugangsberechtigung wissen musst

„Alle Wege führen nach Rom“ bzw. „zum Studium“. Nun ja, fast alle. Denn es gibt genauer gesagt drei Wege, wie man an ein Studium kommt. Welche Rolle dabei die Hochschulzugangsberechtigung spielt, wie man sie bekommt, warum Berufstätige erleichterte Konditionen haben und wie Akademische Ghostwriter beim Schreiben der Bachelorarbeit helfen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Abschlusszeugnis endlich in der Tasche und (hoffentlich) nie mehr die Schulbank drücken zu müssen? Das denken sich viele Schulabgänger, die sich nach den wohlverdienten Sommerferien sehnlichst freuen, sich endlich in die Berufswelt stürzen und ihr eigenes Geld verdienen zu können. Andere wiederum lieben das „Büffeln“ einfach, weil sie wissbegierig sind und vom Lernen einfach nicht genug bekommen können. Diese entscheiden sich oft, ihren Bildungsweg fortzusetzen, um später einmal bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Aber nicht nur Schulabgänger entscheiden sich, die Schulbank noch ein paar Jahre zu drücken. Auch immer mehr Erwachsene und Vollzeit-Berufstätige wählen diesen Schritt, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben oder um in ihrer Karriere weiterzukommen. Ob es nun eine junge alleinerziehende Mutter ist, die berufsbedingt eine Neuorientierung wünscht oder in ihrer Karriere weiterkommen möchte, oder ob es die ältere Dame jenseits der 70 ist, die als junges Mädchen in den Nachkriegsjahren vom Studieren geträumt hat, es sich aber nicht leisten konnte, weil sie ihren Eltern bei der Arbeit helfen musste. Die Lebensgeschichten und die Situationen der Menschen sind so vielseitig wie die Studiengänge selbst und machen uns bewusst, dass es nie zu spät ist, seine Träume zu verwirklichen.

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Was ist die Hochschulzugangsberechtigung?

Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist grundsätzlich nichts anderes als die Grundvoraussetzung, um in Deutschland überhaupt studieren zu dürfen. Dabei gibt es nicht nur eine Art der Hochschulzugangsberechtigung. Es gibt verschiedene Wege – auch ohne Abitur – zum Studium in Deutschland zu gelangen. Diese Wege sind unterteilt in Erster, Zweiter und Dritter Bildungsweg.

Erster Bildungsweg: Der Klassiker

  1. Die Allgemeine Hochschulreife

Sie ist das sog. Vollabitur und das Zeugnis, das man beim Abschluss der Oberstufe am Gymnasium erhält. Es kann auch an beruflichen Gymnasien (Technisches, Wirtschaftliches oder Sozialpädagogisches Gymnasium) oder auch an Gesamtschulen erworben werden. Das Vollabitur öffnet alle Türen uneingeschränkt zu allen möglichen Studiengängen, sofern der Durchschnitt dem Numerus clausus (NC) entspricht.

  1. Die Fachgebundene Hochschulreife

Wie der Name schon sagt, ist dieses Abitur fachgebunden. Das bedeutet, dass die Hochschulzugangsberechtigung in diesem Fall – im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife durch das Abitur – eingeschränkt ist und nur die Zulassung zu fach- und art     verwandten Studiengängen ermöglicht. Das Fachabitur erlangt man in den meisten Fällen an einer Fachoberschule (FOS). An die Fachoberschule kommt man in der Regel nach erfolgreichem Abschluss des Gymnasiums. Jene, die bereits nach dem mittleren Schulabschluss eine Berufsausbildung absolviert haben, haben die Möglichkeit das Fachabitur an einer Berufsoberschule (BOS) zu erlangen. Die Fachgebundene Hochschulreife öffnet die Türen zu bestimmten Fächern an Universitäten und zu den meisten Fächern an Fachhochschulen, sofern der Durchschnitt dem Numerus clausus (NC) entspricht.

  1. Die Fachhochschulreife
Siehe auch  Ausbildung oder Studium - Wie lässt sich nach der Schule eine bezahlbare Wohnung finden?

Diese erhält man bei Abschluss der 11. Klasse einer höheren Schule (Berufskolleg, Berufsoberschule, Fachoberschule oder auch Gymnasium) als schulischen Teil und bei Abschluss eines Berufspraktikums (meistens ein Jahr), einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines Praktikums der 11. Klasse der Fachoberschule als beruflichen Teil. Die Kombination aus schulischem und beruflichem Teil ist also Voraussetzung für die Fachhochschulreife. Sie berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule,sofern der Durchschnitt dem Numerus clausus (NC) entspricht.

Besonderheit für Bayern und Sachsen!

In Bayern und Sachsen berechtigt eine Fachhochschulreife, die über die Oberstufe am Gymnasium erhalten wurde, nicht zum Studium an den jeweiligen Fachhochschulen.

Zweiter Bildungsweg: Schulabschluss nachholen

Sie erinnern sich an die junge alleinerziehende Mutter oder an die ältere Dame jenseits der 70 von vorhin?Auch wenn sie vielleicht keinen Schulabschluss haben, haben sie immer noch die Möglichkeit ihn nachzuholen – z. B. an einer Abendschule, Volkshochschule (VHS) oder in einem Fernstudium. Es ist nie zu spät, es in einem zweiten Anlauf nochmal zu versuchen.

Dritter Bildungsweg: Studieren ohne Abitur

Studieren kann man auch ohne Abitur. Zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Bundesweite Mindestvoraussetzung für ein Studium ohne Abitur ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und die nötige Berufspraxis (in der Regel mindestens 3 Jahre). Je nach Bundesland variieren die Zulassungsvoraussetzungen. Grundsätzlich wird eine Kombination aus mindestens zweijähriger Berufsausbildung, mindestens dreijähriger Berufspraxis, Eignungsprüfung, Probestudium oder einer Fortbildungsprüfung verlangt.

Voraussetzungen für ein Studium ohne Abitur in den Bundesländern:

Baden-Württemberg

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: mindestens zweijährige Berufsausbildung + mindestens dreijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung

Bayern

Allgemeiner Hochschulzugang: Die abgeschlossene Fortbildung muss von der Hochschule als gleichwertig anerkannt werden, sofern der Abschluss außerhalb Bayerns erlangt wurde. Ein Beratungsgespräch an der Hochschule ist erforderlich.

Fachgebundener Hochschulzugang: zweijährige Berufsausbildung + mindestens dreijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung + Beratungsgespräch an der Hochschule

Berlin

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: mindestens 10. Klasse Schulabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung + mindestens dreijährige Berufspraxis

Brandenburg

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Siehe auch  Reif für die Grundschule? Was Ihr Kind zur Einschulung können sollte

Fachgebundener Hochschulzugang: mindestens 10. Klasse Schulabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung + mindestens dreijährige Berufspraxis

Bremen

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: mindestens zweijährige Berufsausbildung + mindestens dreijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung + Probestudium möglich ODER Vorbereitungskurs oder weiterbildendes Studium (mit Eignungsprüfung)

Hamburg

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden. Ein Beratungsgespräch an der Hochschule ist erforderlich.

Fachgebundener Hochschulzugang: mindestens zweijährige Berufsausbildung + mindestens dreijährige Berufspraxis (in Ausnahmefällen zweijährig) + Eignungsprüfung + Probestudium möglich

Hessen

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: mindestens zweijährige Berufsausbildung + mindestens zweijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung ODER MSA + dreijährige Berufsausbildung (2011 oder älter und Abschlussnote 2,5 oder höher)

Mecklenburg-Vorpommern

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: zweijährige Berufsausbildung + dreijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung + Erweiterung zur Erlangung der HZB möglich

Niedersachsen

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: dreijährige Berufsausbildung + dreijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung ODER fachbezogene und von der Hochschule als gleichwertig anerkannte Vorbildung

Nordrhein-Westfalen

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: zweijährige Berufsausbildung (in Ausnahmefällen keine) + dreijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung + Probestudium in NC-freien Studiengängen möglich

Rheinland-Pfalz

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: Berufsausbildung mit Abschlussnote 2,5 oder höher + zweijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung + Beratungsgespräch an der Hochschule

Saarland

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: Berufsausbildung mit Abschlussnote 2,5 oder höher + zweijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung + Probestudium + Beratungsgespräch an der Hochschule

Sachsen

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: zweijährige Berufsausbildung + dreijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung + Beratungsgespräch an der Hochschule

Sachsen-Anhalt

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Siehe auch  Warum Denkspiele die Aufmerksamkeit stärken

Fachgebundener Hochschulzugang: mindestens Realschulabschluss bzw. MSA + Berufsausbildung + dreijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung + Probestudium möglich

Schleswig-Holstein

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: zweijährige Berufsausbildung + dreijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung + Probestudium möglich

Thüringen

Allgemeiner Hochschulzugang: Die Hochschulzugangsberechtigung erhält man mit Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Fortbildungen umfassen meistens 400 Unterrichtsstunden und können mit dem Aufstiegs-BAFöG finanziert werden.

Fachgebundener Hochschulzugang: zweijährige Berufsausbildung + dreijährige Berufspraxis + Eignungsprüfung + Probestudium möglich

Was ist der Numerus clausus (NC)?

Der Numerus clausus (NC) – zu Deutsch „geschlossene Anzahl“ – ist ein Auswahlverfahren zur Zulassung von Studienbewerbern, wenn die Anzahl an Studienbewerbern das Angebot an Studienplätzen übersteigt. Beispiel: Ein Numerus clausus (NC) von 2,2 bedeutet, dass jene mit einem Notendurchschnitt von 2,1 oder besser – in Ausnahmefällen auch 2,2 – zugelassen werden. Weil oft Studienbewerber mit der gleichen Durchschnittsnote nicht gleichzeitig zugelassen werden können, weil schlichtweg der Platz fehlt, werden ortsabhängigZulassungskriterien vorgeschrieben (wie z. B. die Wartezeit). Gemessen wird die Wartezeit in Halbjahren und wird nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, malt zuerst“ angewandt. Das bedeutet, je größer die Wartezeit zwischen Abitur und Uni-E     inschreibung, desto größer die Chancen auf eine Zulassung zum Studium.

Praxis vor Theorie

Man sieht, man kann auch ohne Abitur unter bestimmten Voraussetzungen studieren. Gegenüber anderen Studienbewerbern hat man aber zwei entscheidende Vorteile: Erstens, man kann bereits 3 oder mehr Jahre Berufserfahrung vorweisen und hat dadurch eine praxisnahe      Erfahrung im Beruf, den man studieren möchte, und zweitens gilt der Numerus clausus (NC) nicht, da man kein Abitur vorweisen kann. Dadurch hat man – so hart es auch klingt – bessere Chancen auf einen Studienplatz als Studienbewerber mit mittelmäßigen oder schlechten Abiturnoten. Ein weiterer Vorteil: Da man bereits sein eigenes Geld verdient hat, hat man durch ein elternunabhängiges BAFöG eine höhere finanzielle Sicherheit.

Mit der passenden Bachelorarbeit punkten

Wer bereits kurz vor seinem Abschluss steht und sich dem Schreiben der Bachelorarbeit nähert, aber die Erfahrung und Expertise von professionellen Ghostwritern nutzen möchte, der kann auch seine Bachelorarbeit schreiben lassen. Akademische Ghostwriter schreiben jede Bachelorarbeit professionell. Das Team erklärt, wie man genau die perfekte Bachelorarbeit bekommt.

Wie man sieht, gibt es viele verschiedene Möglichkeiten zu Studieren. Klassisch mit Abitur nach dem Mittleren Schulabschluss oder, für eher praktisch Veranlagte, über einen Umweg mit der nötigen Berufsausbildung und mehrjährigen Berufserfahrung in dem Beruf. Mit Berufserfahrung hat man aber entscheidende Vorteile, die man nicht unterschätzen sollte.

Welchen Weg du auch gehst,  um die Schulbank zu drücken, wir wünschen dir viel Erfolg und Alles Gute, und hoffen, dass dir diese Tipps weitergeholfen haben.

 

Tags: HochschuleHochschulzugangsberechtigungRatgeberTippsWissen
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