Rechtsanspruch ab 2026: Land veröffentlicht Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung der Kommunen beim Ganztagsausbau und stellt 55 Millionen Euro für Kofinanzierung zur Verfügung
Ab dem 1. August 2026 wird in Niedersachsen eine neue Ära in der Bildung und Betreuung von Grundschulkindern eingeläutet: Alle Erstklässler haben Anspruch auf acht Stunden Unterricht und Betreuung pro Tag. Dieser Schritt markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Schließung der Betreuungslücke, die Eltern nach der Kita-Zeit ihrer Kinder gegenüberstehen. In einer schrittweisen Implementierung, die bis zum Schuljahr 2029 vollständig umgesetzt sein soll, wird dieser bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule nach und nach auf alle Klassenstufen ausgeweitet.
Um die Herausforderungen dieser ambitionierten Initiative zu meistern, hat das Land Niedersachsen eine finanzielle Unterstützung für Kommunen angekündigt. Über das Niedersächsische Bildungsportal können kommunale Schulträger nun Fördermittel beantragen, um die erforderlichen Investitionen und Maßnahmen zur Einführung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zu finanzieren. Diese Unterstützung ist Teil eines größeren, bundesweiten Investitionsprogramms, das den Ländern finanzielle Hilfen in Höhe von 2,75 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, von denen Niedersachsen rund 278 Millionen Euro erhält.
Die Ko-Finanzierung dieser Maßnahmen ist ein Gemeinschaftsprojekt: Während das Land Niedersachsen sich bereit erklärt hat, die Hälfte der erforderlichen 30 Prozent der Investitionskosten zu tragen, wird der Rest von den Kommunen übernommen. Diese Regelung, auf die sich Land und Kommunen bereits geeinigt haben, sieht vor, dass Niedersachsen für den Zeitraum 2024 bis 2027 insgesamt 55 Millionen Euro bereitstellt.
Die Zuweisung der Bundes- und Landesmittel an die Kommunen orientiert sich an der Schülerzahl in den Klassen 1 bis 4 der öffentlichen allgemein bildenden Schulen, wobei die Kommunen selbst über die Projekte entscheiden, die mit diesen Mitteln gefördert werden sollen. Die Bewilligung erfolgt durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung, die den Kommunen auch beratend zur Seite stehen.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg hebt die Bedeutung dieser Initiative hervor: „Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung stellt eine erhebliche zeitliche und finanzielle Herausforderung dar. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Kommunen und Länder eng zusammenarbeiten. Mit der neuen Förderrichtlinie bieten wir den Trägern die notwendige Planungssicherheit für ihre Umbaumaßnahmen.“ Sie betont weiterhin die Bedeutung der Ganztagsbetreuung für mehr Bildungsgerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Aktuell verfügen bereits etwa 70 Prozent der Grundschulen in Niedersachsen über Ganztagsangebote. Wie und in welcher Form der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt wird, liegt in der Verantwortung der einzelnen Schulen und Schulträger. Ministerin Hamburg betont die Wichtigkeit der lokalen Entscheidungsfreiheit: „Die Schulen und Schulträger vor Ort wissen am besten, was für sie geeignet ist. Unser Ziel ist es, ihnen den größtmöglichen Handlungsspielraum und Flexibilität zu bieten.“