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Startseite » Neuigkeiten » Schulanfang – LAVES untersucht Tuschkästen, Buntstifte und Co.

Schulanfang – LAVES untersucht Tuschkästen, Buntstifte und Co.

von Ganztagsschule Niedersachsen Team
21. August 2023
in Neuigkeiten
Lesezeit: 2 mins
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Schulanfang - LAVES untersucht Tuschkästen, Buntstifte und Co.

Schulanfang - LAVES untersucht Tuschkästen, Buntstifte und Co.

Schulanfang – LAVES untersucht Tuschkästen, Buntstifte und Co.

Nicht nur für den Schulanfang: Tuschkästen, Buntstifte, Filzstifte, Fingermalfarben, Wachsmaler und Kreide – die Auswahl im Handel ist groß und farbenfroh. Kinder malen und schreiben damit, sie halten die Stifte in der Hand, sie kauen oftmals darauf oder lutschen gar daran. Können sich so Stoffe (Elemente) aus diesen Produkten lösen, die eine gesundheitliche Gefährdung bedeuten? Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat in seinem Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg diese Produkte auf verbotene Phthalate (Weichmacher), Lösungsmittel und Metalle (beispielsweise Aluminium, Blei) untersucht. Auch wurden in der Mikrobiologie die Keimgehalte bestimmt.

Das Ergebnis: Insgesamt wurden 68 Proben Malutensilien – Tuschkästen, Buntstifte, Filzstifte, Fingermalfarben, Wachsmaler und Kreide – untersucht, davon waren sieben zu beanstanden. Bei sechs Proben wurden die Grenzwerte für Aluminium und Blei überschritten, bei einer Probe war ein Warnhinweis nicht richtig gekennzeichnet.

Im Einzelnen: Bei drei von 11 Proben Tuschkästen und bei drei von 20 Proben Buntstiften wurden die Aluminium- beziehungsweise Bleigrenzwerte überschritten. DieKennzeichnung war bei einer Probe Filzstifte nicht in Ordnung, da der Warnhinweis nicht auf Deutsch vorhanden war. In der mikrobiologischen Untersuchung gab es keine Auffälligkeiten.

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Fazit: Malutensilien werden aus dem Verkehr genommen, wenn Grenzwertüberschreitungen von Elementen vorliegen. Eine Grenzwertüberschreitung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsschädigung. Grenzwerte sind generell so festgelegt, dass ein ausreichend großer Puffer zu einer gesundheitsschädigenden Menge besteht. Die Überschreitung zeigt zunächst, dass die allgemeinen Sicherheitsanforderungen an die Spielware nicht eingehalten wurden.

Siehe auch  Big Blue Botton und Schulen: Die Lösung für den digitalen Unterricht

Grundsätzlich wird bei Wachsmalstiften, Tuschen, Fingermalfarben, Minen von Buntstiften die Migration von Elementen (Stoffe, die sich möglicherweise aus der Oberfläche lösen) untersucht. Generell wird jede Farbe einzeln untersucht. Beanstandet wird eine Probe, sobald der Grenzwert eines Elements bei einer Farbe überschritten ist. Bei flüssigen Farben, wie Fingermalfarbe, wird zusätzlich auch eine mikrobiologische Untersuchung durchgeführt.

Eine zu hohe Aufnahme von Metallen wie Antimon, Blei oder Nickel im menschlichen Körper kann zu gesundheitlichen Schädigungen führen: Antimon und Blei sind nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) als krebserregend einzustufen. Nickel gilt als häufiger Allergieauslöser – kommen Allergiker nochmals mit Nickel in Berührung, kann das Metall schwere hautverändernde Krankheiten auslösen.

Tipp: Eltern und Kinder sollten beim Einkauf von Spielzeug – darunter fallen auch Stifte und Co. – auf den Geruch und die Verarbeitung achten: Ein unangenehmer, stark chemischer Geruch oder Produkte, die abfärben, können Hinweise auf eine Schadstoffbelastung sein.

 

Tags: BuntstifteLAVESSchulanfangSchuleTuschkästen
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